Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH).
Für gesetzlich Versicherte liegen die Kosten bei 85,- €.
Wir werden von allen Krankenkassen anerkannt. Wenn Ihre Krankenkasse uns noch nicht kennt, wird sie Sie oder uns nach der Einreichung unserer Rechnung darüber informieren. Wir schicken unmittelbar nach Erhalt der Nachricht unsere Nachweise an Ihre Krankenkasse und sind somit auch bei Ihrer Krankenkasse gelistet.
Gesetzliche Krankenkassen
Mittlerweile bezuschussen gesetzliche Krankenkassen die Osteopathie immer mehr. Hier finden Sie eine Übersicht über alle gesetzliche Krankenkassen:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie sich unsicher sind.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen benötigen eine Empfehlung von einem Arzt. Diese Empfehlung können Sie sich in Form eines Privatrezeptes bei Ihrem Hausarzt, Internisten, Orthopäden.
Gynäkologen, etc. einholen.
Private Krankenkassen:
Es wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer PKV wie viel Prozent der Kosten für Heilpraktiker Leistungen übernommen werden.
Zusatzversicherungen
Es gibt einige Zusatzversicherungen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer
Zusatzversicherung, wenn Sie sich unsicher sind.
Beamte/Beihilfe
Die Beihilfe beteiligt sich an den Kosten. Es wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet.